Dinkel-Alarm in der Kinderabteilung: Dieser weit verbreitete Irrtum kann für kleine Allergiker lebensgefährlich werden

Dinkel erlebt seit Jahren einen regelrechten Boom in den Supermarktregalen. Viele Eltern greifen bewusst zu Dinkel-Produkten, weil sie diese für gesünder und bekömmlicher halten als herkömmliche Weizenerzeugnisse. Doch gerade beim Einkauf für Kinder lauern hier Missverständnisse, die für Allergiker gefährlich werden können. Tatsächlich ist Dinkel eine Weizenart und gehört botanisch zur Weizenfamilie. Die Allergenkennzeichnung bei Dinkel-Produkten wirft Fragen auf, die weit über das hinausgehen, was die meisten Verbraucher vermuten würden.

Warum Dinkel nicht automatisch die bessere Wahl ist

Der verbreitete Irrglaube, Dinkel sei grundsätzlich verträglicher als Weizen, führt regelmäßig zu Fehlkäufen. Nach Einschätzung von Fachgesellschaften wirkt Dinkel nicht weniger allergen als Weizen. Für Kinder mit Zöliakie oder Weizenallergie sind Dinkel-Produkte daher keineswegs eine sichere Alternative, auch wenn das Marketing anderes suggeriert.

Besonders problematisch wird es, wenn auf Verpackungen Formulierungen wie „gut verträglich“ oder „ursprüngliches Getreide“ zu lesen sind. Solche Aussagen erwecken den Eindruck, das Produkt sei auch für sensible Kinder geeignet. Die rechtlich vorgeschriebene Allergenkennzeichnung findet sich jedoch meist kleingedruckt auf der Rückseite und wird von vielen Eltern übersehen oder falsch interpretiert.

Die rechtliche Situation bei der Kennzeichnung

Seit Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung im Dezember 2014 müssen alle 14 Hauptallergene deutlich gekennzeichnet werden. Dinkel fällt unter glutenhaltiges Getreide und muss als solches ausgewiesen werden. Die konkrete Kennzeichnung ist allerdings nicht ganz einheitlich geregelt: Die EU-Kommission empfiehlt seit 2017, Dinkel-Produkte mit „Weizen“ zu kennzeichnen, optional ergänzt um „Weizen (Dinkel)“ oder „Dinkelweizen“. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und deutsche Behörden empfehlen dagegen klarere Formulierungen wie „Dinkel (eine Weizenart)“ oder „Dinkelmehl (eine Weizenart)“, um Verbraucher nicht zu verwirren.

In der Zutatenliste muss das Allergen hervorgehoben sein, meist durch Fettdruck, Großbuchstaben oder eine andere Schriftfarbe. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für unverpackte Ware in Bäckereien. Hier kann die Information schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen. Bei mündlicher Auskunft muss dem Verbraucher ein schriftlicher Nachweis leicht zugänglich sein, etwa durch ein Informationsblatt oder eine Kladde. In der Praxis wird dies jedoch häufig übersehen, wenn man schnell Brötchen für die Kinder kauft. Gerade frische Backwaren vom Bäcker oder aus der Supermarkt-Backstube bergen daher Risiken für Allergiker-Kinder.

Kreuzkontamination als unterschätzte Gefahr

Selbst wenn ein Produkt selbst kein Dinkel enthält, kann es zu Kreuzkontaminationen kommen. In Produktionsstätten, die sowohl Weizen- als auch Dinkel-Produkte verarbeiten, sind Spuren nie vollständig auszuschließen. Der rechtlich nicht verpflichtende Hinweis „Kann Spuren von glutenhaltigem Getreide enthalten“ ist eine freiwillige Angabe der Hersteller und sollte bei hochsensiblen Kindern ernst genommen werden.

Besonders bei Müslis, Cerealien und Getreidemischungen ist Vorsicht geboten. Hier werden verschiedene Getreidearten gemischt, oft in denselben Anlagen. Auch wenn auf der Vorderseite „Hafer“ steht, kann Dinkel als Zutat oder als Spurenelement enthalten sein. Ein genauer Blick auf die vollständige Zutatenliste ist unverzichtbar.

Typische Fallen beim Einkauf für Kinder

Kinderprodukte mit Dinkel werden oft als besonders wertvoll beworben. Dabei handelt es sich häufig um Kekse, Babybrei, Knabberstangen oder Frühstücksflocken. Die bunten Verpackungen mit spielerischen Motiven lenken vom Kleingedruckten ab. Babykekse und Beikost-Produkte tragen oft Hinweise wie „mild“ oder „bekömmlich“, während Kinderfrühstücksflocken mit Begriffen wie „Urkorn“ oder „traditionelles Getreide“ werben. Snacks für die Brotdose werden als „natürlich“ angepriesen, Backwaren speziell für Kleinkinder kommen in niedlichem Design daher.

Das Problem verschärft sich, wenn Produkte in Bio-Qualität angeboten werden. Viele Eltern assoziieren „Bio“ automatisch mit „verträglicher“ oder „gesünder“, ohne die Allergenhinweise zu prüfen. Doch Bio-Dinkel bleibt eine Weizenart wie konventioneller Dinkel und kann für allergische Kinder genauso gefährlich sein.

Welche Angaben auf Verpackungen wirklich zählen

Um sicher einzukaufen, müssen Eltern wissen, wo sie suchen müssen. Die Vorderseite gibt nur grobe Orientierung. Entscheidend ist die Zutatenliste auf der Rückseite oder Seitenfläche der Verpackung. Hier sind Allergene seit 2014 hervorgehoben, meist durch Fettdruck, Großbuchstaben oder eine andere Schriftfarbe.

Achten Sie auf Formulierungen wie „Dinkelmehl“, „Dinkelvollkornmehl“ oder „Dinkelgrieß“. Auch „Weizen (Dinkel)“, „Dinkelweizen“ oder „Dinkel (eine Weizenart)“ weisen darauf hin. Manchmal findet sich die lateinische Bezeichnung „Triticum spelta“. Bei Urgetreide-Mischungen sollten Sie die Einzelauflistung genau prüfen.

Der Unterschied zwischen Allergie und Unverträglichkeit

Für die Produktwahl ist es entscheidend zu verstehen, ob das Kind an einer echten Allergie oder einer Unverträglichkeit leidet. Bei Zöliakie, einer Autoimmunerkrankung, muss Gluten komplett gemieden werden – Dinkel ist hier absolut tabu. Bei einer Weizenallergie reagiert das Immunsystem auf bestimmte Proteine im Weizen. Da Dinkel zur Weizenfamilie gehört, besteht hier meist ebenfalls eine Reaktion, auch wenn es individuell unterschiedlich sein kann.

Manche Kinder vertragen Dinkel subjektiv besser als modernen Weizen, weil die Zusammensetzung der Eiweißstrukturen leicht variiert. Dies ist aber keine Allergie im eigentlichen Sinn und darf nicht mit medizinisch diagnostizierten Allergien verwechselt werden. Eine ärztliche Abklärung durch Allergietests ist die einzige sichere Grundlage für Kaufentscheidungen.

Praktische Tipps für den sicheren Einkauf

Um Risiken zu minimieren, hat sich in der Praxis folgendes Vorgehen bewährt: Kaufen Sie nur Produkte, deren Zutatenliste Sie vollständig gelesen und verstanden haben. Bei Unsicherheit gilt: Im Regal lassen. Fotografieren Sie die Zutatenliste mit dem Smartphone und zeigen Sie diese bei Bedarf dem behandelnden Kinderarzt oder Allergologen.

Erstellen Sie eine Liste sicherer Produkte, die Sie regelmäßig kaufen können. Beachten Sie aber, dass Hersteller Rezepturen ändern können. Ein gelegentlicher Kontrollblick auf die Zutatenliste bleibt notwendig, auch bei bekannten Produkten. Manche Hersteller kennzeichnen Rezepturänderungen auf der Verpackung, verlassen Sie sich aber nicht darauf.

Bei loser Ware in Bäckereien oder an Bedientheken sollten Sie explizit nach Dinkel fragen. Das Personal ist verpflichtet, Allergeninformationen bereitzustellen. Bei mündlicher Auskunft muss ein schriftlicher Nachweis verfügbar sein. Verlassen Sie sich nicht auf Vermutungen oder Aussehen – auch dunkles Brot kann Dinkel enthalten, helles ebenso.

Wenn es doch zu einer Verwechslung kommt

Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass ein Kind versehentlich Dinkel konsumiert. Kennen Sie die Allergiesymptome Ihres Kindes genau und haben Sie einen Notfallplan. Bei bekannten schweren Allergien sollten Sie immer entsprechende Medikamente griffbereit haben. Dokumentieren Sie Zwischenfälle und besprechen Sie diese mit dem Arzt – so lassen sich Muster erkennen und künftige Risiken besser einschätzen.

Die Verantwortung liegt letztlich bei uns Verbrauchern, auch wenn klarere Kennzeichnungen wünschenswert wären. Mit Wissen, Wachsamkeit und etwas Übung wird der Einkauf aber zur Routine, die Sicherheit schafft statt Stress.

Wusstest du dass Dinkel eine Weizenart ist?
Nein das überrascht mich total
Ja aber viele wissen es nicht
Ich dachte es wäre verträglicher
Deshalb lese ich immer Zutatenlisten
Für Allergiker kann das gefährlich sein

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